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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkundensendungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der mobifiX

(eingetragene Marke von mobifiX GmbH)

1. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen mobifiX und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber – kurz AG -) im Rahmen des Versand-, Verpackungs-, sowie Dienstleistungsservice. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung, die Zustellung und Zwischen- /Lagerung von Mobilien, Reisegepäck, Sportgeräten, fertige- und unfertige Erzeugnisse, Handelswaren und sonstige Produkte (nachfolgend Sendung).
  2. Entgegenstehenden AGB des AG wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Die AGB gelten gleichermaßen, gleichgültig, ob der AG eine natürliche, juristische Person oder ein Verbraucher ist.
  4. Es gelten jeweils die AGB neuester Fassung zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den AG.
  5. Es gelten die Vorschriften der §§ 453 ff. HGB (Speditionsgeschäft) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Leistungsbeschreibung

In Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartnern und Unternehmern beschreibt sich der Leistungsumfang von mobifiX wie folgt:

Versandservice international, Abholservice bundesweit, Verpackungsservice, Lieferpapier- und Dokumentenerstellung, Import und Exportabwicklung sowie Lager- und Unterstellaktivitäten

3. Zustellung

  1. Sendungen werden in Abstimmung mit dem AG abgeholt und an den Adressaten zugestellt. Ausgenommen hiervon sind Zustellungen, bei denen der AG sich ausdrücklich vorbehalten hat, den Zustelltermin mit dem Empfänger durch gesonderte Avisierung zu organisieren.
  2. Muss die Zustellung der Sendung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalldatum) erfolgt sein, ist dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten. Anderenfalls gilt die Zustellung als nicht termingebunden und es gilt eine unverbindliche Regelaufzeit zwischen Abholung und Zustellung von 3 Werktagen. Bei grenzüberschreitender Zustellung finden Absprachen zwischen dem AG und mobifiX statt.
  3. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch übergabe der Sendung gegen Unterschrift des Empfängers. Die befreiende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Zustellung an eine andere Person als den bezeichneten Adressaten erfolgt, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung.
  4. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, wird maximal ein weiterer Zustellversuch durchgeführt. Nach dem zweiten vergeblichen Zustellversuch informiert mobifiX den AG, mit dem Hinweis innerhalb von drei Tagen über die weitere Behandlung der Sendung zu verfügen. Entstehende Mehrkosten der nachträglichen Verfügung gehen zu Lasten des AG. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt die Sendung als unzustellbar.
  5. Ebenso als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
  6. Unzustellbare Sendungen werden von mobifiX an den AG zurückbefördert. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des AG.
  7. Verweigert der AG die Rücknahme des Gutes, ist mobifiX nach erfolgter Verkaufsandrohung berechtigt, über die Sendung auf Kosten des AG nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen im Sinne des Pfand- oder Selbsthilfeverkaufes. Die Vorschriften der §§ 464, 441 HGB gelten entsprechend.

4. Vertragsverhältnis

  1. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der AG einen Auftrag zur Abholung der Sendung an mobifiX übermittelt und mobifiX diesen Auftrag schriftlich annimmt oder die Sendung am vereinbarten übergabepunkt entgegennimmt. Es endet mit befreiender Wirkung durch Unterschrift des Empfängers und übergabe der Sendung. Mündliche Nebenabreden bedürfen immer der Schriftform.
  2. mobifiX steht es frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Der AG kann gebührenfrei bis 24 Stunden vor vereinbarter Abholung jederzeit den Auftrag stornieren. Wird der Auftrag nicht fristgemäß storniert, der AG jedoch bei der Abholung widerruft, kann mobifiX die entstandenen Kosten von dem AG verlangen.
  4. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den AG nach übergabe der Sendung an mobifiX ist ausgeschlossen.

5. Bedingungsgerechte Sendungen

  1. mobifiX befördert nur Sendungen mit ausreichend transportsicherer Verpackung. Der AG verpflichtet sich, die Sendung versandfertig zur Abholung durch mobifiX zur Verfügung zu stellen. Bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. EDV-Anlagen, Fernseh-, Radio- und HIFI- Geräten hat der AG fachgerecht für die Versendung sichern zu lassen und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ansonsten erfolgt eine Zustellung von nicht oder nicht ausreichend transportsicherer Sendung nur nach Vornahme einer transportsicheren Verpackung durch mobifiX. Diese Mehrkosten sind vom AG zu tragen.

    Bei Sendungen, deren Wert € 750,00 übersteigt, erfolgt eine Zustellung nur, wenn der AG ausdrücklich der Eindeckung einer Höherversicherung zustimmt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der AG.

  2. Unabhängig davon ist eine Zustellung – soweit nicht ausnahmsweise schriftlich vereinbart – bei folgenden Sendungen ausgeschlossen:
    • Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung nationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen.
    • Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt.
    • Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert.
    • Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern.
    • Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
    • Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können.
    • Sendungen mit ungeeigneter Zustelladresse, z. B. nur Postfachangaben.
    • Sendungen mit Waren von besonderem Wert wie Edelmetalle in Barrenform, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente u. s. w.

    Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es mobifiX frei, die Annahme der Sendung zu verweigern oder eine bereits übernommene Sendung zurück zugeben.

6. Preise, Verzug

  1. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der vom AG bestellten Leistung und wird vor Vertragsbeginn zwischen AG und mobifiX vereinbart.
  2. Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge und Verauslagungen, ist vom AG bei der übergabe der Sendung, soweit nicht anders vereinbart, in bar, mit EC- oder Kreditkarte zu entrichten.
  3. Zahlungen auf Rechnung werden innerhalb nach 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung ohne jeglichen Abzug fällig.
  4. Die Preise verstehen sich auf Bruttobasis (inkl. Mehrwertsteuer).
  5. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern er nicht nach dem Gesetz schon früher eingetreten ist.
  6. Im Falle des Verzuges berechnet mobifiX den gesetzlichen Verzugszins gemäß § 288 BGB, d.h. bei Verbrauchern 5 % p.a. über dem Basiszinssatz, im übrigen 8 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

7. Haftung

  1. Für unmittelbare wie mittelbare Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn, die von mobifiX oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung.
  2. Im Falle der Haftung von mobifiX ist der Wertersatz pro Sendung auf € 750,00 begrenzt, sofern keine Höherversicherung erfolgt ist.
  3. mobifiX haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter (Ziffer 5) Sendungen, höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, natürliche Veränderung des Gutes es sei denn, dass ihm eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Konnte ein Schaden aus einem der vorstehend aufgeführten Umständen entstehen, so wird vermutet, dass er aus diesem entstanden ist.
  4. mobifiX ist ausdrücklich von jeglicher Haftung freigestellt, die auf einen technischen Defekt der beförderten Sendung (z. B. Defekt von elektrischen Geräten, Schaltungen, etc.) zurückzuführen sind.
  5. mobifiX ist von jeglicher Haftung freigestellt wenn der AG die Verpackung selbst vornimmt oder organisiert.
  6. Bei Beförderung von gebrauchten Waren und Produkte ist die Haftung von mobifiX ausgeschlossen, soweit sich der AG auf Schäden beruft, die auf Gebrauchsspuren zurückzuführen sind.
  7. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist ausschließlich dem AG als Vertragspartner von mobifiX vorbehalten.
  8. Der AG haftet mobifiX unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind.

8. Beweislast

Im Schadensfall hat der AG zu beweisen, dass mobifiX eine Sendung bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben worden ist.

9. Schadensanzeige

Wird mobifiX der Verlust oder eine Beschädigung der Sendung, die äußerlich erkennbar war, nicht spätestens bei der Ablieferung angezeigt, so wird vermutet, dass die Sendung in vertragsgemäßem Zustand geliefert wurde. Die Vermutung gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde.

Es ist eine schriftliche Schadensmeldung bei mobifiX einzureichen.

10. Verjährung

Alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in einem Jahr.

11. Datenspeicher

  1. Alle persönlichen Daten werden von mobifiX gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  2. mobifiX weist darauf hin, das mobifiX sich zu Erfüllung der ihr obliegenden Leistung Dritter (Unternehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftrag abgeschlossenen Verträgen ist mobifiX befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit

  1. Soweit der AG Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Augsburg.
  2. Für die Rechtsbeziehungen von mobifiX zum AG oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht.
  3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt.

Stand: Februar 2007